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   OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05 OWi   

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OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05 OWi (https://dejure.org/2006,30887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2006 - 3 Ss 64/05 OWi (https://dejure.org/2006,30887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 3 Ss 64/05 OWi (https://dejure.org/2006,30887)
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  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Der Grundsatz, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Missbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Passwort gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Köln, 10.01.1984 - 3 Ss 808/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Denn während bei Ausdruck eines Anhörungsbogens mittels EDV-Anlage entsprechend dem schematisierten Arbeitsablauf des Computers, den die Behörde von vornherein in ihren Willen aufgenommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362, 364; Hans OLG Hamburg, a.a.O.), das Datum des Anhörungsbogens eindeutig den Zeitpunkt der Unterbrechung bestimmt, kann in anderen Fällen nicht auf die Unterzeichnung der Anordnung verzichtet werden, um klarzustellen, dass eine Individualentscheidung getroffen worden ist (OLG Köln, VRS 66, 362, 364).

  • OLG Hamburg, 21.01.1997 - I-231/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Dies ist jedoch erforderlich, um die verjährungsunterbrechende Wirkung herbeizuführen (HansOLG Hamburg, NZV 1997, 286).

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    In diesen Fällen der Individualentscheidung bedient sich der Sachbearbeiter des Computers lediglich als Schreibhilfe (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 131; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33, Rn. 46).

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Zwar gilt § 121 Abs. 2 GVG, wonach ein Oberlandesgericht, das in einer Sache von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will, diese dem Bundesgerichtshof vorzulegen hat, bei Rechtsbeschwerden entsprechend (BGHSt 23, 365, 366; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 79, Rn. 38 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.09.1971 - RReg. 4 St 50/71

    Ersatzzustellung eines Einberufungsbescheids

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Dies gilt auch für einen veröffentlichten Leitsatz, auf dem die Entscheidung nicht beruht (BayObLG, NJW 1972, 302).
  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 440/62
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Rechtlich unverbindliche Hinweise in einer Entscheidung begründen keine Vorlagepflicht (BGHSt 18, 156, 159).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Dadurch wird auch kein Formzwang statuiert (so aber König, DAR 2005, 572).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

  • OLG Hamm, 02.02.1981 - 4 Ss OWiG 161/81
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

  • OLG Hamburg, 22.01.1999 - 2 Ss 175/98
  • OLG Frankfurt, 15.04.1981 - 1 Ws (B) 81/81

    Ausdruck eines Bußgeldbescheides; Anordnung des Sachbearbeiters; Zeitlicher

  • KG, 01.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung des Betroffenen

  • BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 2 Ss OWi 173/96
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